Leistungen
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Beweissicherung (Befundaufnahme)
Bei der Beweissicherung erfolgt eine Befundaufnahme und Dokumentation des „Ist“-Zustandes eines Estrichs oder eines Industriefußbodens zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Der Zeitpunkt ist deshalb entscheidend, weil z.B. durch weiterlaufenden Baufortschritt oder durch weiterlaufende Nutzung des Estrichs oder des Industriefußbodens der Ausgangszustand nicht mehr sichtbar bzw. erkennbar ist.
Bei einer Beweissicherung erfolgt nach der Befundaufnahme keine gutachterliche Stellungnahme. -
Privatgutachten
Ein Privatgutachten besteht aus einer Befundaufnahme mit Dokumentation des Zustandes eines Estrichs oder eines Industriefußbodens, sowie einer anschließenden gutachterlichen Stellungnahme und dient vorrangig:
- Prüfung und Vorbereitung gerichtlicher Verfahren
- Kontrolle gerichtlicher Sachverständigengutachten
- Versicherungsgutachten
Auftraggeber sind z.B. Unternehmen, Organisationen, Behörden oder auch Privatpersonen.
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Instandsetzungsvorschläge
Im Bedarfsfall wird ein technisch sinnvolles und wirtschaftlich vertretbares Instandsetzungskonzept ausgearbeitet.
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Gerichtsgutachten
Erfolgt ausschließlich durch die Bestellung eines Gerichtes.